Salzlandkreis
Fachdienst Sozial-, Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung
06400 Bernburg (Saale)
Salzlandkreis
Breite Straße 22
06449 Aschersleben
09.01.2018: „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“ startet im Salzlandkreis >>> Zur News-MItteilung
Rechtsgrundlage:
ESF-Programm „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt für den Zeitraum: 01.07.2015 – 30.06.2018
Aufgabe/Ziel:
Integration von überwiegend jüngeren erwerbsfähigen hilfebedürftigen Menschen aus Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch intensive Betreuung zu unterstützen. Leistungsberechtigte stammen aus Familienbedarfs-gemeinschaften aus dem Rechtskreis des SGB II mit mindestens einem Kind im Haushalt, in denen bei der Aufnahme in das Projekt beide Partner arbeitslos sind und ein Partner jünger als 35 Jahre ist, oder Alleinerziehende, arbeitslos und jünger als 35 Jahre
Inhalte:
ganzheitliche individuelle Betreuung und stärkenorientierte Beratung ausgewählter Familien; individuelle Unterstützung in Vorbereitung der Arbeitsaufnahme in enger Kooperation mit dem Jobcenter; Akquise von Arbeits- und Ausbildungsstellen / Erschließung von Angeboten zur Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt; begleitende Betreuung des Arbeitnehmers und Arbeitgebers vor, während und nach der Arbeitsaufnahme
Links:
Förderperiode 2014-2020 Land Sachsen-Anhalt: http://www.europa.sachsen-anhalt.de/eu-fonds-in-sachsen-anhalt/foerderperioden/foerderperiode-2014-2020/
Europäischer Sozialfonds EU: http://ec.europa.eu/esf/home.jsp?langId=de
Europäischer Sozialfonds für Deutschland: http://www.esf.de/portal/DE/Startseite/inhalt.html
Ansprechpartner:
Rechtsgrundlage:
Jugendhilfeplanung : §§ 79 ff. SGB VII
Teilplan „Förderung der Jugend“: §§ 11-14 SGB VIII
Aufgabe/Ziel:
Durch die Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote wird die Jugendhilfeplanung jährlich aktualisiert.
Inhalte:
Die Jugendhilfeplanung hat die Feststellung des Bestandes und die Ermittlung des Bedarfes unter Einbeziehung der Wünsche der Betroffenen zu beinhalten. Ebenso wie eine Befriedigung des Bedarfes durch ausreichende und vorausschauende Planung.
Links:
Integrierter Sozial-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan des Salzlandkreises (enthält alle Teilpläne und Sozialdatensammlung; Stand Januar 2016)
Ansprechpartner:
Rechtsgrundlage:
Pflegestrukturplan: § 4 Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Beratungsstellen: Änderungsgesetz zur Familienförderung und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote vom 13.08.2014
Aufgabe/Ziel:
Pflegestrukturplan: Der Landkreis ist verpflichtet, die pflegerische Angebotsstruktur weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass eine Trägervielfalt gewährleistet ist. Grundlage dafür ist die regelmäßige Erstellung und Fortschreibung von Pflegestrukturplänen für das jeweilige Gebiet.
Inhalte:
Die Pflegestrukturplanung bezieht sich nicht nur auf die ambulanten Dienste, teilstationären oder stationären Einrichtungen, sondern auch auf die komplementären Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege, die Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements und die Entwicklung neuer Formen pflegerischer Angebote.
Links:
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt: http://www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/familie/familienratgeber/familie-mit-erwachsenen-kindern/gesundheit-und-vorsorge/pflegeversicherung/
Integrierter Sozial-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan des Salzlandkreises (enthält alle Teilpläne und Sozialdatensammlung; Stand Januar 2016)
Ansprechpartner:
Rechtsgrundlage:
§§ 22, 41, 64, 65, 66 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013
Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 vom 15.05.2013 i. V. m. der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vom 12.12.2014
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015 inklusive Berichtigung vom 14.12.2015
Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen vom 19. März 2014
Beratungsstellen: Änderungsgesetz zur Familienförderung und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote vom 13.08.2014
Aufgabe/Ziel:
Erarbeitung eine mittelfristigen Schulentwicklungsplanes des Salzlandkreises, sowohl für den allgemeinbildenden als auch den berufsbildenden Bereich (Zeitraum: grundsätzlich 5 Schuljahre) sowie die Erarbeitung einer Fortschreibung der jeweiligen Schulentwicklungspläne zum 31.12. eine Jahres.
Inhalte:
Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes im Lande und den Planungsrahmen für einen auch langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen.
Links:
Bildungsserver Sachsen-Anhalt: https://www.bildung-lsa.de
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt: www.mk.sachsen-anhalt.de
Integrierter Sozial-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan des Salzlandkreises (enthält alle Teilpläne und Sozialdatensammlung; Stand Januar 2016)
Ansprechpartner:
Rechtsgrundlage:
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (insbesondere im Bereich Schulpflicht)
Runderlass des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.08.2012 zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt
Aufgabe/Ziel:
Unter Bezugnahme auf einen Runderlass des Landes Sachsen-Anhalt, RdErl. des MK vom 01.08.2012 – 34 – 8313, unterliegen Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund der Schulpflicht, sobald sie einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen worden sind.
Dieser Runderlass regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, für alle Schulformen des Landes Sachsen-Anhalt.
Inhalte:
Das Landesschulamt ist für die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in eine Schule der entsprechenden Schulform verantwortlich.
Damit die erforderlichen Unterlagen für die Beschulungsgenehmigung vollständig und aktuell beim Landeschulamt eingereicht werden können, hat sich der Salzlandkreis (FD 20) bereit erklärt für die in seinem Territorium in Frage kommenden Kinder- und Jugendlichen die Anträge zu prüfen, zu bündeln und mit einer Beschulungsempfehlung an das Landesschulamt weiterzuleiten.
Das Landesschulamt entscheidet dann über die endgültige Aufnahme und erteilt die Genehmigung. Diese wird direkt an die Eltern der Kinder versendet, eine Kopie erhält die betreffende Schule sowie der Salzlandkreis (FD 20).
Links:
Runderlass des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.07.2016 zur Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt: www.mk.bildung-lsa.de/bildung/er-migration_allgemeinb.pdf; www.mk.bildung-lsa.de/bildung/er-migration_bbs.pdf
Ansprechpartner:
Rechtsgrundlage:
SGB IX
Schwerbehindertenrecht
Aufgabe/Ziel:
Das Feststellungsverfahren und Ausweiswesen im Rahmen des Schwerbehindertenrechts obliegt dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die gesundheitlichen Behinderungen und deren Auswirkungen werden auf entsprechenden Antrag festgestellt.
Inhalte:
Beratung der Menschen im Zuge der Antragstellung zur Feststellung einer gesundheitlichen Behinderung und deren Auswirkungen. Diese Feststellungen sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen wie zum Beispiel:
- Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch (bei Grad der Behinderung von 30 oder 40);
- Zusatzurlaub;
- Steuerermäßigung;
- besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (Integrationsamt);
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (Integrationsamt);
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr;
- Ermäßigung des Rundfunkbeitrages und der Telefongebühren.
Links:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/versorgungsverwaltung/schwerbehindertenrecht/
Ansprechpartnerin:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Vermeidung beruflicher und gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie für die individuelle berufliche und soziale Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung) Vereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung der regionalisierten Arbeitsmarktprogramme des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt in der ESF-Förderperiode 2014-2020
Aufgabe/Ziel:
Im Rahmen der Zielgruppen und Beschäftigungsförderung des operationellen Programmes für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2014 bis 2020 beteiligt sich der Salzlandkreis an der Regionalisierung in Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Programme und Vorhaben. Die Einbeziehung regionaler Kompetenzen und Verantwortung für Förderentscheidungen, die Förderung der Chancengleichheit und die Vermeidung von Diskriminierung sowie die Nachhaltigkeit der Förderungen sind besondere Handlungsschwerpunkte. Die Nutzung aller arbeitsmarktpolitischen Fördermöglichkeiten erhöht die Chancen für die Fachkräftesicherung und das Vermeiden der weiteren Verstetigung der Arbeitslosigkeit. Als Grundlage für die regionale Ausgestaltung der Förderung und das Wettbewerbsverfahren ist ein Regionaler Arbeitskreis zu bilden.
Inhalte:
Für die Zielgruppen- und Beschäftigtenförderung im Rahmen der Regionalisierung sind die einzeln aufgeführten Projekte und Personengruppen relevant:
- Familien stärken - Perspektiven eröffnen
- Aktive Eingliederung
- STABIL - Selbstfindung - Training - Anleitung - Betreuung - Initiative – Lernen
- Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten zur Vermeidung von sozialer und beruflicher Ausgrenzung "Gesellschaftliche Teilhabe: Jobperspektive 58+"
- „Regionale Koordination“
- „Regionaler Arbeitskreis“
Links:
Homepage Salzlandkreis: http://www.salzlandkreis.de/Salzlandkreis/Aktuelles/Zielgruppenfoerderung/Main.htm . Hier finden Sie ab 02.10.2017 den Wettbewerbsaufruf mit allen Dokumenten.
Ansprechpartner:
Rechtsgrundlage:
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen aus Landesmitteln für regionale Projekte auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der LHO und die Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-LHO/VV-Gk, RdErl. des MF vom 01.02.2001, MBl. LSA S. 241, 281, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28.01.2013 (MBl. LSA S. 73) in ihrer jeweiligen geltenden Fassung.
Aufgabe/Ziel:
Das Programm „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“ soll die verschiedenen Programme zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit im Land sinnvoll ergänzen.
Die Zuwendungen sollen die Etablierung eines Sozialen Arbeitsmarktes unterstützen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung in Sachsen-Anhalt.
Langzeitarbeitslose, die im Rahmen des Programms erfolgreich stabilisiert wurden, sollen in einen sogenannten Übergangsarbeitsmarkt (mit Regelinstrumenten des SGB II geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Wirtschaftsunternehmen) vermittelt werden. Zielstellung ist, bei Personen der Zielgruppe Integrationsschritte in Richtung regulärer Beschäftigung zu erreichen.
Zielgruppe:
Zielgruppe für die Förderung sind arbeitslose Personen mit Langzeitleistungsbezug oder Langzeitarbeitslose nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die über 35 Jahre alt sind mit einer negativem Integrationsprognose. Der Langzeitleistungsbezug muss zum Zeitpunkt des Eintritts in das Projekt mindestens 21 Monate bestanden haben. Die Teilnahme am Programm erfolgt auf freiwilliger Basis.
Inhalte:
Den ausgewählten Personen der Zielgruppe wird eine freiwillige Teilnahme an längerfristigen niedrigschwelligen Beschäftigungsplätzen im gemeinwohlorientierten Bereich (entsprechend Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) angeboten. Diese Beschäftigungsplätze bieten zum einen die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben und zum weiteren eine intensive sozialpädagogische Begleitung für die persönliche und berufliche Stabilisierung der Teilnehmenden.
Projektzeitraum im Salzlandkreis:
13.09.2017 – 31.12.2019
Dokumente:
Landesprogramm „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“
Projektkoordinator:
Herr Werner: Tel. 03471 684-1934, E-Mail:
Weitere Informationen auf eigener Seite auf dieser Homepage